Die Bezeichnung „ErnährungsberaterIn“ ist in Deutschland nicht geschützt. Es kann sich prinzipiell Jeder so nennen, egal ob keine Ausbildung, ein Wochenendseminar oder eine fundierte Ausbildung absolviert wurde.
Von den Krankenkassen anerkannt sind nur 2 Berufsgruppen:
Diplom-Oecotropholog/innen und
Diätassistent/innen
Beide Berufsgruppen absolvieren nach ihrer Ausbildung bzw. dem Studium noch eine zusätzliche Ausbildung zum Ernährungsberater/in.
Dies kann dann eine Ausbildung und eine Zertifizierung durch den Vdoe (Berufsverband Oecotrophologie), der DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung), VDD (Verband der Diätassistenten) oder QUETHEB - Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e.V.
Ernährungsberater ohne Ausbildung oder mit einer Ausbildung, die nicht den genannten Berufsgruppen entspricht dürfen Ernährungsberatung für Gesunde, aber nicht für Menschen mit Erkrankung anbieten. Eine Ausnahme hiervon sind Heilpraktiker und Ärzte.
Diplom-Oecotropholog/innen und Diätassistent/innen müssen regelmäßig ihre Zertifizierung aktualisieren und sich somit laufend weiter fortbilden.
Über eine Expertensuche können Sie beim Berufsverband Oecotrophologie nach einem Experten suchen, der genau Ihr gesuchtes Themenprofil abbildet.
Wenn Sie eine Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie benötigen, dann sprechen Sie Ihren Arzt darauf an, er stellt dann eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus. Bei Verordnung übernimmt die Krankenkasse auf jeden Fall einen Teil der Kosten, in welcher Höhe ist aber von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Aber auch sonst sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, häufig gibt es zumindest einen Zuschuss. Das gilt beispielsweise für Gewichtsreduktionskurse (präventive Ernährungsberatung).
Oft gibt es eine Bezeichnung 'Zertifizierter Ernährungsberater' mit dem aber eine Ausbildung gemeint ist, die nicht den oben genannten Kriterien entspricht. Achten Sie auf die genaue Berufsbezeichnung, wenn Ihnen eine Krankenkassenbezuschußung und eine umfassende Qualifikation wichtig ist.
Von den Krankenkassen anerkannte und unabhängige Ernährungsberater:innen haben sich verpflichtet, keine Produktwerbung zu betreiben und keine Produkte zu verkaufen.
Hier finden Sie eine Checkliste der Verbraucherberatungsstellen:
https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2019-05/2019_04_Checkliste_Verbraucher_VZ.pdf
Mein Profil finden Sie hier:
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